Quelle: Presseerklärung des Oberlandesgericht Düsseldorf Nr. 11/2015 v. 23.07.2015
Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden geändert. Auf Grundlage des am 22.07.2015 verkündeten Gesetzes des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Presseerklärung die Anhebung bekannt gegeben.
Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368 € um 144 € auf 4.512 €. Dieser wird zwar rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht, jedoch steigen die Unterhaltssätze erst ab dem 01.08.2015.
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