Familienrecht

Familienrecht
Familienrecht

Eine eheliche Trennung mit anschließender Ehescheidung ist für betroffene Familien ein tiefgreifender Einschnitt in das bisherige Leben und oft einhergehend mit einem Einschnitt in die finanzielle Situation.

Besondere Beachtung im elterlichen Konflikt finden die Kinder. Tunlichst sollte darauf geachtet werden, dass die Probleme auf der elterlichen Ebene nicht auf die Kindesebene verschoben werden.

Ich unterstütze Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer ehelichen Trennung und späteren Ehescheidung nebst aller möglichen Folgesachen in den sämtlichen Stadien: von der ersten Beratung bis zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens.

Dabei stehen Ihre Probleme stets im Mittelpunkt, so dass wir gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeiten zum Thema Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich sowie der Durchführung des Versorgungsausgleiches.

Trennung? Scheidung? Unterhalt? Ein Wegweiser! – Themen im Familienrecht

 Trennungsunterhalt
Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich.

Bevor eine Ehe geschieden wird, sieht das Gesetz in der Regel das sog. Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit, bis hin zur rechtskräftigen Ehescheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Der Lebensunterhalt der Ehepartner muss auch während der ehelichen Trennung sichergestellt sein. Die Eheleute dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt bestehender Ehe. Der bedürftige Ehepartner hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt.

Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit meiner Unterstützung als Rechtsanwältin Ihre Ansprüche.