Sie wurden gekündigt? Alles Wissenswerte über den Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. (Quelle: Wikipedia)

Maßgeblich ist zunächst worum handelt es sich konkret bei Ihnen? Wie sehen die Vertragsmodalitäten aus? Ist eine Kündigungsschutzklage in Erwägung zu ziehen?

Hierbei habe ich Ihnen einmal die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Download zur Verfügung gestellt. Dort erhalten Sie einen ersten Überblick über jenes Thema, welches wohl zunächst einmal einen Schock darstellt. Nicht selten zweifeln Arbeitnehmer an sich und ihren beruflichen Fähigkeiten.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich werde mich in einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch Ihrer Ängste, Sorgen und Zweifel annehmen, um so gemeinsam den richtigen Weg zurück auf die Erfolgsspur einzuschlagen.

Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Quelle: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Mai 2015

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 01.07. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013 erhöht worden.

Ab dem 01.07.2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundfreibetrag nach § 850 c Abs. 1 und 2 Satz 2 ZPO 1.073,88 € (bisher 1.045,04 €). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 € (bisher 393,73 €) für die erste Person und um jeweils weitere 225,17 € (bisher 219,12 €) für die zweite bis fünfte Person.

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